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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Tonwerk Seminare
Inhaber: Georg Berhausen-Land, Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn - im Folgenden Tonwerk Seminare genannt - gesetzlich vertreten durch den Geschäftsinhaber Georg Berhausen-Land. Die ladungsfähige Anschrift der Firma Tonwerk Seminare sowie des Vertretungsberechtigten  Georg Berhausen-Land können auch dem Impressum entnommen werden.

§1 Präambel
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die mit den Kunden geschlossenen Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, deren Inhalt der Kunde zur Kenntnis genommen und mit deren Geltung sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Der Kunde erklärt sich durch den Abschluß des Kaufvertrages mit der Geltung dieser AGBs einverstanden, indem er den auf den Internetseiten www.tonwerk-seminare.de und www.tonwerk-seminare.com eingestellten AGBs ausdrücklich zustimmt und ein auf den Internetseiten www.tonwerk-seminare.de und www.tonwerk-seminare.com dargestelltes Produkt anfordert.
(2) Abweichende Vorschriften des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Tonwerk Seminare hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Tonwerk Seminare.
(3) Tonwerk Seminare behält sich ausdrücklich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bis zur Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§1a Tonwerk Seminare Buchungen
(1) Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung über die Teilnahme am jeweiligen Seminar kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter zustande. Der Teilnehmer ist damit verpflichtet, die fälligen Seminargebühren innerhalb von sieben Werktagen auf das, in der Anmeldebestätigung angegebene Bankkonto des Veranstalters zu überweisen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes kein Zahlungseingang, so behält sich der Veranstalter vor, diesen Seminarplatz anderweitig zu vergeben.
(2) Bei schriftlicher Stornierung des Vertrages bis vier Wochen vor Seminarbeginn wird der gesamte Seminarbeitrag, bis zehn Tage vor Seminarbeginn die Hälfte des Seminarbeitrages erstattet. Bei späterer Absage wird der gesamte Seminarbeitrag ohne Abzug fällig. Es ist jederzeit möglich, sich durch einen Ersatzteilnehmer vertreten zu lassen.
(3) Die Stornierung eines Seminars bei zu geringer Teilnehmerzahl ist jederzeit durch den Veranstalter möglich. In diesem Fall werden alle bereits gezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche von Seiten des Teilnehmers an den Veranstalter sind ausgeschlossen.
(4) Eine Umbuchung auf ein anderes Seminar des Veranstalters nach erfolgter verbindlicher Bestätigung über die Seminarteilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer den Veranstalter davon schriftlich in Kenntnis setzt. Das Recht zur Ablehnung einer Umbuchung behält sich der Veranstalter vor. Ist eine Umbuchung nicht mehr möglich, so gelten weiterhin die unter §1a Punkt b. genannten Bedingungen.
(5) Für die Fristwahrung gelten nur Erklärungen in schriftlicher Form. Als Grundlage zur Fristberechnung gilt der Eingangszeitraum beim Veranstalter.
(6) Die auf der Tonwerk Seminare Website angegebenen Seminarpreise sind inklusive 19% MwSt.
(7) Die, den Seminarteilnehmern ausgehändigten Seminarskripte sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterleitung, die Vervielfältigung, das Kopieren oder Abdrucken der Skriptinhalte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
(8) Tonwerk Seminare übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Skriptinhalte und der, in den Seminaren vermittelten Inhalte sowie für entstehende Schäden durch praktische Anwendung, der in den Seminaren gegebenen Anweisungen.
(9) An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Seminarteilnehmers.
(10) Das Aufzeichnen der Seminare mit Hilfe von Bild-, Film und Tonaufzeichnungsgeräten ist nicht erlaubt.
(11) Die Mindestteilnehmerzahl pro Seminar beträgt 3 Personen.
(12) Die Preisgestaltung der Seminargebühren kann jederzeit vom Veranstalter verändert werden. Für den Teilnehmer gelten die, zur Zeit der Anmeldung aktuellen Preise.

§2 Abschluss des Kaufvertrages
(1) Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Größere Bestellungen bedürfen besonderer Anfragen an Tonwerk Seminare. Die Darstellung des Warensortiments auf den Internetseiten der Firma Tonwerk Seminare stellt lediglich eine invitatio ad offerendum und kein Angebot iSd §§145 ff. BGB dar.
(2) Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Tonwerk Seminare kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt durch seine Bestellung per E-Mail, per Fax oder in sonstiger Form, ein Angebot iSd §145 BGB gegenüber Tonwerk Seminare zum Kauf der Ware bzw. der Waren ab. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail mitgeteilt. Diese stellt jedoch noch nicht die Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluß des Kaufvertrages dar. Tonwerk Seminare behält sich ausdrücklich vor, dieses Angebot gegenüber dem Kunden innerhalb angemessener Zeit durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch Zusendung der Ware zu den jeweiligen zu dem Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden geltenden Konditionen anzunehmen. Die ausdrückliche Erklärung der Annahme durch Tonwerk Seminare gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet insoweit auf die Erklärung der Annahme seines Angebotes iSv §151 S. 1 BGB. Bei größeren Bestellungen behält sich Tonwerk Seminare vor, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen.
(3) Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Internetseite von Tonwerk Seminare wird Tonwerk Seminare den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ggf. ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
(4) Die Bestellung der Ware kann nur erfolgreich erfolgen, wenn der Kunde seine Zustimmung zu diesen AGB erteilt hat.
(5) Der Käufer sichert gegenüber Tonwerk Seminare ausdrücklich zu, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Minderjährige können Verträge nur abschließen, wenn sie zuvor die Einwilligung ihres/r Erziehungsberechtigten eingeholt haben. Tonwerk Seminare kann diese Erklärung jederzeit vom Kunden anfordern.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluß des Vertrages richtige und vollständige Angaben zu machen. Sollten sich die vertragsrelevanten Angaben ändern, so verpflichtet sich der Kunde Tonwerk Seminare hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
(7) Tonwerk Seminare schließt die, durch Nutzung der Internetseiten http://www.tonwerk-seminare.de und http://www.tonwerk-seminare.com zustande kommenden Verträge  was reine Download-Produkte betrifft mit Vertragspartnern  weltweit ab. Für Hardware Produkte schließt Tonwerk Seminare nur Verträge mit Vertragspartnern ab, deren Lieferadresse sich innerhalb Deutschlands befindet. Für Lieferungen ausserhalb Deutschlands nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: contact (at) tonwerk-seminare.de.
 
§3 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
Tonwerk Seminare akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Für Rechnungen außerhalb des Internets beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage, außer es wurden andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Tonwerk Seminare berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich Tonwerk Seminare ausdrücklich vor, soweit Tonwerk Seminare ein solcher nachweisbar entstanden ist.

§4 Lastschriftverfahren
Soweit der Kunde die Zahlung im Lastschriftverfahren gewählt hat gilt folgendes:
(1) Der Kunde ermächtigt hiermit Tonwerk Seminare, alle fälligen Beträge im Lastschriftverfahren von seinem bei der Bestellung genannten Konto einzuziehen. Die fälligen Beträge werden nach der Bestellung von dem vom Kunden angegebenen Konto im Lastschriftverfahren abgebucht, soweit Tonwerk Seminare das Angebot des Kunden auf Abschluß des Kaufvertrages angenommen hat.
(2) Der Kunde hat zu jederzeit für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge von Tonwerk Seminare eingezogen werden können.
(3) Soweit Lastschriften zurückgebucht werden müssen, weil das Konto des Kunden von dem die fälligen Beträge abgebucht werden sollen, keine oder keine ausreichende Deckung aufweist, oder weil der Kunde die Lastschrift ohne Rechtsgrund widerruft, so verpflichtet sich der Kunde, die der Firma Tonwerk Seminare entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu erstatten. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden von Tonwerk Seminare gar nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. (4) Wird nach Ansicht des Kunden ein Betrag ungerechtfertigt abgebucht, so hat der Kunde Tonwerk Seminare dies unverzüglich mitzuteilen. Nach Miteilung der Monierung durch den Kunden wird Tonwerk Seminare die Berechtigung der Monierung eingehend prüfen und ggf. zu unrecht abgebuchte Beträge an den Kunde unverzüglich zurückerstatten. Eine Stornierung der Lastschrift kann zu der Belastung mit den der Firma Tonwerk Seminare entstandenen Rücklastschriftgebühren sowie mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € führen, wenn die Stornierung nicht gerechtfertigt war.

§5 Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Tonwerk Seminare , Inh. Georg Berhausen-Land , Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn, Telefax-Nr.: 0228/9083948, Emailadresse: contact(at)tonwerk-seminare.de.


Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Besondere Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass dieses Widerrufsrecht nicht besteht, bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde und bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Erhalt eines Dokumenten-Passwortes, etc.).

Widerruf von Downloadprodukten:
Kennwort-geschützte Softwareprodukte (Downloadprodukte, Lieferung auf Datenträger) sind mit dem Erhalt des Kennwortes ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen.

Ende der Widerrufsbelehrung

§6 Gewährleistung  
(1) Mängel für im Rahmen des Kaufvertrages versendeter Produkte sind vom Kunden der Firma Tonwerk Seminare unverzüglich unter Beschreibung der Art des Mangels mitzuteilen. Der Kunde hat die zu beanstandende Ware der Firma Tonwerk Seminare auf Kosten der Firma Tonwerk Seminare zur Prüfung zu übersenden, soweit die Firma Tonwerk Seminare den Kunden hierzu aufgefordert hat. Soweit ein die Gewährleistungsrechte auslösender Mangel am Produkt vorliegen sollte, wird die Firma Tonwerk Seminare den Mangel beheben bzw. ein mangelfreies Produkt nachliefern. Soweit die Firma Tonwerk Seminare ihrer Nacherfüllungspflicht im Wege der Ersatzlieferung nachgekommen ist, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die Firma Tonwerk Seminare auf Kosten der Firma Tonwerk Seminare zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware richtet sich nach den Vorschriften des § 439 Abs. 4 und der §§ 346 bis 348 BGB. Die Firma Tonwerk Seminare behält sich vor, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.  
(2)Die Firma Tonwerk Seminare kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich im übrigen nach den weiteren gesetzlichen Vorschriften.  
(3)Liegt ein Mangel der im Rahmen des Kaufvertrages gelieferten Ware vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag wird ausgeschlossen.  
(4)Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. Die Firma Tonwerk Seminare haftet deshalb nicht für Schäden, die an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Die Firma Tonwerk Seminare haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma Tonwerk Seminare .

§7 Rücktritt vom Vertrag  
(1)Die Firma Tonwerk Seminare behält sich neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bei erheblichen Vertragsverstößen des Kunden vor. Die Firma Tonwerk Seminare behält sich insbesondere vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Zahlung der fälligen Beträge trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht erbracht hat. Der Kunde erhält dann evtl. zu viel bezahlte Beträge nach Aufrechnung mit Ansprüchen der Firma Tonwerk Seminare  gegenüber dem Kunden zurück. Das Recht auf Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen der Firma Tonwerk Seminare gegenüber dem Kunden gem. §§ 280 ff. BGB wird hierdurch nicht berührt.  
(2) Erbringt der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann die Firma Tonwerk Seminare, wenn sie dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat.  
(3) Ware, die am Lager ist, gelangt schnellstmöglich zum Versand. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Firma Tonwerk Seminare nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, verlängert sich die Frist angemessen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder eines Zulieferers der Firma Tonwerk Seminare, so können sowohl die Firma Tonwerk Seminare als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten wird. Der Firma Tonwerk Seminare steht der Rücktritt auch wegen Nichtverfügbarkeit der von ihr zu erbringenden Leistung zu. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert und es wird dem Kunden die ggf. bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.  
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Firma Tonwerk Seminare oder ein gesetzlicher Vertreter der Firma Tonwerk Seminare vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die oben genannten Haftungsausschlüsse beziehen sich nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Tonwerk Seminare unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Tonwerk Seminare.

§10 Privatsphäre und Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Georg Berhausen-Land, Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn. Weitere Einzelheiten finden Sie im Impressum.
 
Weitergabe an Dritte  
Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.
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Wenn Sie dieses Mailing nicht erhalten möchten, senden Sie bitte eine Email an: contact(at)tonwerk-seminare.de mit dem Betreff: 'Unsubscribe'.

§11 Haftungsbeschränkung  
Die Firma Tonwerk Seminare lehnt jegliche weitere Haftung (neben der Funktionsgarantie des Produkts) ab. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden (Folgeschäden, Datenverlust, entgangener Gewinn, Verlust von Geschäften einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Nutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr einziger Anspruch im Garantiefall entweder nur die Reparatur, der Ersatz oder die Kaufpreisrückerstattung des erworbenen Produktes betrifft. Falls es trotz aller vorher genannten Einschränkungen zum Haftungsfall kommt, haftet die Firma Tonwerk Seminare für eingetretene Schäden (pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt) nur bis zur gleichen Betragshöhe wie auf der ursprünglichen Auftragsrechnung ausgewiesen. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind, unabhängig von deren Rechtsgrund,  ausgeschlossen.  

§12 Gerichtsstandsvereinbarung
Sind Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Firma Tonwerk Seminare vereinbart.

§13 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Soweit eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, so bleibt der Vertrag und die restlichen Bestimmungen im übrigen wirksam. Die unwirksamen Regelungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den vereinbarten aber unwirksamen Regelungen und dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommen.

Ihre Firma Tonwerk Seminare , Inh. Georg Berhausen-Land , Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn
 


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